Die Aufgaben
Aufgabe des ZASt ist es, die Entsorgung der im Verbandsgebiet anfallenden Abfälle sicherzustellen. Dabei werden die Vorschriften der Abfallgesetze - gemäß der Zielvorgaben des Thüringer Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes - beachtet.
Dieser Aufgabe wird der ZASt durch
- die Errichtung und Betreibung von Anlagen zur Behandlung und Beseitigung von
Restabfällen,
- die Errichtung und Betreibung von Umladestationen zur Erfassung und zum Transport der Abfälle,
- die Schaffung und Betreibung von Ausfall- und Reststoffdeponien sowie
- die Beratung der im Verbandsgebiet ansässigen Gewerbe- und Industriebetriebe
gerecht.
Als entscheidendes Ziel wird damit eindeutig die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für das Verbandsgebiet seit dem 1. Juni 2005 definiert.
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