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Die Aufgaben


Aufgabe des ZASt ist es, die Entsorgung der im Verbandsgebiet anfallenden Abfälle sicherzustellen. Dabei werden die Vorschriften der Abfallgesetze - gemäß der Zielvorgaben des Thüringer Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes - beachtet.

Dieser Aufgabe wird der ZASt durch

  • die Errichtung und Betreibung von Anlagen zur Behandlung und Beseitigung von
    Restabfällen,
  • die Errichtung und Betreibung von Umladestationen zur Erfassung und zum Transport der  Abfälle,
  • die Schaffung und Betreibung von Ausfall- und Reststoffdeponien sowie
  • die Beratung der im Verbandsgebiet ansässigen Gewerbe- und Industriebetriebe

gerecht.

Als entscheidendes Ziel wird damit eindeutig die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für das Verbandsgebiet seit dem 1. Juni 2005 definiert.