Termine
Allgemeine Hinweise
Gemäß § 21 Absatz 2 der Verbandssatzung des ZASt werden die Einladungen und die vorläufigen Tagesordnungen in ortsüblicher Weise bekannt gegeben. Der ZASt nutzt hierfür die regionale Presse.
Aus der Geschäftsordnung können sich Tagesordnungspunkte ergeben, welche in den Gremien nichtöffentlich behandelt werden. Für die Diskussion und ggf. Beschlussfassung dieser Punkte ist die Öffentlichkeit nicht zugelassen.
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