ZAST AKTUELLES ANLAGEN SATZUNGEN KONTAKT

 

 

 
 
 
  Arbeiten beim ZASt

Startseite | Impressum
 

 

Termine

Allgemeine Hinweise

Gemäß § 21 Absatz 2 der Verbandssatzung des ZASt werden die Einladungen und die vorläufigen Tagesordnungen in ortsüblicher Weise bekannt gegeben. Der ZASt nutzt hierfür die regionale Presse.

Aus der Geschäftsordnung können sich Tagesordnungspunkte ergeben, welche in den Gremien nichtöffentlich behandelt werden. Für die Diskussion und ggf. Beschlussfassung dieser Punkte ist die Öffentlichkeit nicht zugelassen.