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Die Verbandsmitglieder


Der geänderten und ökologisch stärker orientierten Abfallgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland Rechnung tragend, wonach ab dem Jahr 2005 Restabfälle nicht mehr unbehandelt deponiert werden dürfen, wurde Ende 1994 der Zweckverband für Abfallwirtschaft Südwestthüringen (ZASt) als kommunaler Zusammenschluss gebildet. Verbandsmitglieder sind die abfallentsorgungspflichtigen Körperschaften gemäß nachstehender Abbildung: